Nahrungsergänzungsmittel

Auszug aus § 3 Absatz 4 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz BGBl. I Nr. 13/2006 idgF:

Ein Nahrungsergänzungsmittel ist „ein Lebensmittel, das

  • dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
  • ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
  • in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeutel, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht wird.“

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, jedoch kein Ersatz für eine gesunde und ausgewogene Ernährung. Sie können dabei helfen, einen erhöhten Vitalstoffbedarf in bestimmten Lebenssituationen auszugleichen. Individuelle Empfehlungen durch Arzt und Therapeut sowie qualitativ hochwertige Produkte sind vorzuziehen. Bitte informieren Sie Ihren Arzt und Therapeuten – insbesondere bei chronischer Krankheit und regelmäßiger Einnahme von Medikamenten – über Ihren Verzehr von Nahrungsergänzungsmittel.

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